Welche Berechnungsgrundlage ist massgebend für eine einseitige Mietzinsanpassung des Vermieters?

Mietzins, Mietzinsanpassung

Nach vielen Senkungen stieg der Referenzzinssatz auf den 2. Juni 2023 zum ersten Mal überhaupt seit seiner Einführung an und führte in vielen Fällen zu Mietzinserhöhungen durch die Vermieter. Dabei stellte sich unter anderem häufig die Frage, welche Berechnungsgrundlage für diese Mietzinserhöhung massgebend ist. Das Gesetz beantwortet diese Frage nicht. Klar und in Lehre und Rechtsprechung unbestritten ist, dass die Mietzinsfestlegung im Mietvertrag, jede unangefochtene Mietzinserhöhung und jede einvernehmliche Mietzinsfestlegung massgebende Berechnungsgrundlagen für eine einseitige Mietzinsanpassung darstellen. Strittig ist jedoch regelmässig, ob und wann auch eine Mietzinsherabsetzung eine solche massgebliche Berechnungsgrundlage darstellen kann.

Das Bundesgericht hat diese Frage indirekt beantwortet:

So hatte das Bundesgericht in BGE 124 III 67 die Situation zu beurteilen, in welcher der Vermieter dem Mieter von sich aus seine Mietzinsherabsetzung angezeigt hatte. Das Bundesge [...]

Christian Ruf | legalis brief MietR 06.11.2023