Weshalb sind die sogenannten Suchbemühungen in Schlichtungs- und Mietgerichtsverfahren so wichtig?
Erstreckung
Das Mietgericht Zürich hielt in seinem Entscheid MJ220008 vom 18. August 2022[1] fest, dass die Mieterstreckung nicht dazu diene, der Mieterin möglichst lange die weitere Benützung der Sache zu sichern. Fehle es insbesondere an regelmässigen und zumutbaren Suchbemühungen, so komme höchstens eine kurze Erstreckung in Frage, soweit eine Härte nicht anderweitig erstellt sei.
Das Mietgericht hielt in seiner Begründung fest, dass die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung einer Härte seien.[2] Anders als bei einer Zweiterstreckung sind für eine erstmalige Erstreckung zwar keine besonders intensiven Suchbemühungen erforderlich (vgl. Art. 272 Abs. 3 OR). Mit erfolglosen Suchbemühungen lässt sich aber aufzeigen, ob und inwiefern sich die Marktverhältnisse auf die Situation der betroffenen Partei ausgewirkt haben.[3] Die Ers [...]
Christoph Meyer | legalis brief MietR 07.08.2024