ZPO / vereinfachtes Verfahren / HandelsgerichtszustÀndigkeit

Art. 6 und Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO

Mietrecht, Verfahrensrecht

Das Urteil befasst sich mit dem Anwendungsbereich von Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO, wonach fĂŒr gewisse mietrechtliche Streitigkeiten das vereinfachte Verfahren ohne RĂŒcksicht auf den Streitwert gilt, was eine ZustĂ€ndigkeit des Handelsgerichts ausschliesst. Nach dem Bundesgericht ist diese Bestimmung und mit ihr das vereinfachte Verfahren nicht streitwertunabhĂ€ngig anwendbar, wenn ausschliesslich finanzielle AnsprĂŒche aus einem schon beendeten MietverhĂ€ltnis zu beurteilen sind, soweit diese ausserhalb eines Verfahrens um Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen, Schutz vor missbrĂ€uchlichen Miet- und Pachtzinsen, Anfechtung der KĂŒndigung oder Erstreckung des Miet- oder PachtverhĂ€ltnisses geltend gemacht werden. Dies gilt auch in FĂ€llen, in denen vorfrageweise zu beurteilen ist, wann und in welcher Form das MietverhĂ€ltnis geendet hat. Das vorinstanzliche Handelsgericht war deshalb zu Unrecht nicht auf die Klage eingetreten. Gutheissung der Beschwerde in Zivilsachen und ZurĂŒckweisung an die Vorinstanz [...]

Daniel PfÀffli | legalis brief MietR 04.12.2023