ZPO / vereinfachtes Verfahren / Handelsgerichtszuständigkeit

Art. 6 und Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO

Mietrecht, Verfahrensrecht

Das Urteil befasst sich mit dem Anwendungsbereich von Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO, wonach für gewisse mietrechtliche Streitigkeiten das vereinfachte Verfahren ohne Rücksicht auf den Streitwert gilt, was eine Zuständigkeit des Handelsgerichts ausschliesst. Nach dem Bundesgericht ist diese Bestimmung und mit ihr das vereinfachte Verfahren nicht streitwertunabhängig anwendbar, wenn ausschliesslich finanzielle Ansprüche aus einem schon beendeten Mietverhältnis zu beurteilen sind, soweit diese ausserhalb eines Verfahrens um Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen, Schutz vor missbräuchlichen Miet- und Pachtzinsen, Anfechtung der Kündigung oder Erstreckung des Miet- oder Pachtverhältnisses geltend gemacht werden. Dies gilt auch in Fällen, in denen vorfrageweise zu beurteilen ist, wann und in welcher Form das Mietverhältnis geendet hat. Das vorinstanzliche Handelsgericht war deshalb zu Unrecht nicht auf die Klage eingetreten. Gutheissung der Beschwerde in Zivilsachen und Zurückweisung an die Vorinstanz [...]

Daniel Pfäffli | legalis brief MietR 04.12.2023