R Regesten
Teilnahmerechte bei Einvernahmen und bei der Beweisführung / Anklageprinzip
BGer 6B_780/2021 vom 16.12.2021 (Publikation vorgesehen)
Art. 9 Abs. 1, 147 Abs. 1, 159 Abs. 1, 325 Abs. 1 lit. g, 356 Abs. 1 Satz 2 StPO
StGB AT, StGB BT, StPO, Leib & Leben, Beweisrecht
Art. 147 Abs. 1 StPO sieht vor, dass die Parteien das Recht auf Anwesenheit bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte haben und den einvernommenen Personen Fragen stellen können.
Beat Zumstein