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URTEIL DES MONATS

Abweisung amtlicher Verteidigung

BGer 7B_310/2026 vom 28.07.2026

Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO ,

Amtliche Verteidigung

[1] Dem Beschwerdeführer wurde im Zusammenhang mit Ausschreitungen nach einem Fussballspiel Landfriedensbruch sowie qualifizierte Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen. Nachdem er mit Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer Busse von CHF 1'000.00 verurteilt worden war, beantragte er erfolglos eine amtliche Verteidigung und gelangte schliesslich ans Bundesgericht. Dieses wies seine Beschwerde mit Urteil vom 28. Juli 2026 ab.

Erwägungen

[2] Das Bundesgericht hielt fest, dass eine amtliche Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO anzuordnen ist, wenn die beschuldigte Person mittellos und die Verteidigung zur Wahrung ihrer Interessen geboten ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass kein Bagatellfall vorliegt und der Straffall tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen ist (E. 3.2).

[3] Das Bundesgericht stellte zunächst fest, dass aufgrund der [...]

Linda Fischer | legalis brief StrR 18.08.2026