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REGESTEN

AIG / StGB / Festsetzung der Strafe

BGer 6B_66/2024 vom 05.06.2024 (Publikation vorgesehen)

Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG , Art. 124a AIG , Art. 291 StGB

Straf- & Strafprozessrecht

A. wurde am 10. Mai 2023 vom Polizeigericht Genf wegen Missachtung eines Aufenthaltsverbots und Drogenkonsums zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und einer weiteren Geldstrafe von 300 Franken verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die sofortige Freilassung von A. an, der in Haft erschienen war. Das kantonale Gericht änderte dieses Urteil am 5. Dezember 2023 nach Berufung der Staatsanwaltschaft in eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, abzüglich 96 Tage Untersuchungshaft, um. Gegen dieses Urteil legte A. beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte die Rückkehr zur ursprünglichen Geldstrafe. Das Bundesgericht erwägt, dass Art. 291 Abs. 1 StGB bei Verstoss gegen eine Ausweisungsverfügung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG, die von der Schweiz übernommen wurde, fordert, dass Rückführungsmassnahmen Vorrang vor Freiheitsstrafen für Drittstaatsangehörige haben, die sich illegal im Land aufhalten. Da [...]

Sarah Schöb | legalis brief StrR 19.08.2024