Anklageprinzip bei Fahrlässigkeitsdelikten / Art. 333 StPO

Art. 333 StPO

Anklagegrundsatz, StPO

Das Bundesgericht fasst die Grundsätze des Anklageprinzips bei Fahrlässigkeitsdelikten zusammen und äussert sich in einem neuen Grundsatzentscheid zur Auslegung von Art. 333 StPO.

Die beschuldigte Person A war ausserorts mit einem Lieferwagen unterwegs, als er auf dem rechts seiner Fahrbahn entlang führenden Fahrradweg drei Fahrzeuge und ein Polizeiauto mit leuchtenden Warnblinkern bemerkte. A warf einen kurzen Blick auf das Szenario und wurde, als er wieder nach vorne blickte, durch eine nicht eruierbare Lichtquelle oder Reflexion geblendet. Nachdem er seine Sicht wiedererlangt hatte, sah sich A gezwungen, eine Vollbremsung einzuleiten, um eine Kollision mit einem Fahrzeug vor ihm zu vermeiden. Als A merkte, dass er trotz der eingeleiteten Vollbremsung nicht mehr würde rechtzeitig anhalten können, lenkte er nach rechts, um auf den Fahrradweg auszuweichen. Bei diesem Ausweichmanöver stiess er gegen das Heck des von C gelenkten Personenwagens, welcher bereits stillstand oder sich zumindest un [...]

Anina Hofer | legalis brief StrR 17.01.2023