Anrechnung Haft
Art. 50 StGB , Art. 51 Abs. 1 StGB , Art. 110 Abs. 6 StGB
Haft, Straf- & StrafprozessrechtDas Bundesgericht äussert sich in einem französischsprachigen Urteil zur Frage, wie viele Tage anzurechnen sind, wenn die vorläufige Festnahme auf zwei aufeinanderfolgende Kalendertage verteilt ist. Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Bern unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen, unter Abzug von zwei Tagen Untersuchungshaft, verurteilt. Er war zwischen dem 5. und 6. Oktober 2020 sowie dem 26. und 27. Februar 2021 inhaftiert. Mit der Beschwerde rügt der Beschwerdeführer insbesondere, dass die Begründung des Obergerichts den Anforderungen von Art. 51 StGB nicht genüge und vier Tage Haft anzurechnen seien. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und weist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.
Erwägungen
Das Bundesgericht erwägt zunächst, dass die Begründung der ausgesprochenen Strafe die verhängte Strafe rechtfertigen muss, indem die sie es ermöglicht, den Überlegungen des Gerichts zu folgen und d [...]
Sandra Schultz | legalis brief StrR 19.08.2024