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URTEILSBESPRECHUNGEN

Anschlussberufung von Staatsanwaltschaft wider Treu und Glauben

BGer 6B_688/2025 vom 29.07.2026

Art. 401 StPO , Art. 391 Abs. 2 StPO

Straf- & Strafprozessrecht, reformatio in peius

[1] Dem Beschwerdeführer wurde Freiheitsberaubung und einfache Körperverletzung vorgeworfen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten, ohne eine Landesverweisung anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft zog ihre zunächst angemeldete Berufung zurück, erhob nach der Berufung des Beschwerdeführers jedoch Anschlussberufung und verlangte erstmals eine Landesverweisung. Das Obergericht ordnete daraufhin eine fünfjährige Landesverweisung sowie deren Ausschreibung im SIS an. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde mit Urteil vom 29. Juli 2026 gut.

Erwägungen

[2] Das Bundesgericht hielt fest, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich frei Rechtsmittel zugunsten oder zulasten einer beschuldigten Person ergreifen kann. Bei der Anschlussberufung sei aufgrund ihres akzessorischen Charakters und der Missbrauchsgefahr jedoch eine differenziertere Betrachtung erforderlich. Insbesondere dürfe sie nicht dazu dienen, das Verschlechteru [...]

Linda Fischer | legalis brief StrR 18.08.2026