Anstiftung / Hehlerei / Konkurrenz
Art. 24 Abs. 1, Art. 49, Art. 160 Ziff. 1 StGB
StPODer Beschuldigte verlangte von Tankstellenangestellten, dass sie in der Tankstelle Zigarettenstangen entwenden und an ihn zu einem günstigen Preis verkaufen sollten. Er verkaufte die Zigarettenstangen zu einem höheren Preis weiter. Der Beschuldigte bestellte gewissermassen Zigarettenstangen, deren Art und Menge er bestimmte, gegen Bezahlung bei den Tankstellenangestellten und machte sich auf diese Weise der Anstiftung zum Diebstahl schuldig. Mit der Anstiftung nimmt der Täter akzessorisch an der Straftat teil. Die Anstiftung ist nicht eine selbständige Straftat, sondern sie muss in Verbindung mit einem Straftatbestand gemäss Gesetz gesehen werden. Der Beschuldigte ist allein für die Anstiftung zu bestrafen, weil unter Berücksichtigung der Unrechtsteilnahmetheorie eine Praxisänderung des Bundesgerichts angezeigt ist (E. 3.5): Der Anstifter strebt gleich wie der Haupttäter das Ergebnis des Vermögensdelikts an und will einen Nutzen aus der Sache ziehen. Der Anstifter wird für die Vortat zur Verantw [...]
Beat Zumstein | legalis brief StrR 20.12.2022