Aufforderung zur Bekanntgabe des Handycodes während der Hausdurchsuchung
Art. 140f StPO, Art. 158 StPO
BGer 1B_535/2021 vom 19.05.2022
Fragen durch die Polizei anlässlich einer Hausdurchsuchung sind zulässig und bedürfen keiner vorgängigen Rechtsbelehrung.
Die Staatsanwaltschaft führte gegen A. ein Strafverfahren wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit einem Kind und mehrfacher harter Pornografie. Aus diesem Grund wurde durch die Polizei bei A. eine Hausdurchsuchung durchgeführt und sein Mobiltelefon sichergestellt. Noch anlässlich der Hausdurchsuchung wurde A. von der Polizei aufgefordert, seinen Handycode bekanntzugeben, dies ohne vorherige Rechtsbelehrung und in Abwesenheit der notwendigen Verteidigung. A. verlangte die Siegelung seines Mobiltelefons, woraufhin die Staatsanwaltschaft […][…][…]
Anina Hofer | legalis brief StrR 21.06.2022