Aufforderung zur Bekanntgabe des Handycodes während der Hausdurchsuchung
Art. 140f StPO, Art. 158 StPO
Beweisrecht, nemo teneturFragen durch die Polizei anlässlich einer Hausdurchsuchung sind zulässig und bedürfen keiner vorgängigen Rechtsbelehrung.
Die Staatsanwaltschaft führte gegen A. ein Strafverfahren wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit einem Kind und mehrfacher harter Pornografie. Aus diesem Grund wurde durch die Polizei bei A. eine Hausdurchsuchung durchgeführt und sein Mobiltelefon sichergestellt. Noch anlässlich der Hausdurchsuchung wurde A. von der Polizei aufgefordert, seinen Handycode bekanntzugeben, dies ohne vorherige Rechtsbelehrung und in Abwesenheit der notwendigen Verteidigung. A. verlangte die Siegelung seines Mobiltelefons, woraufhin die Staatsanwaltschaft ein Entsiegelungsgesuch stellte. Das Entsiegelungsgesuch wurde gutgeheissen, wogegen A. Beschwerde in Strafsachen führte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A. ab.
Erwägungen
Der Beschuldigte bringt vor, er sei anlässlich der Hausdurchsuchung ohne vorherige Rechtsbelehrung und in Abwesenheit seiner Verteidigun [...]
Anina Hofer | legalis brief StrR 21.06.2022