Aufhebung Urteil und Rückweisung an Staatsanwaltschaft wegen grober Verfahrensfehler – Raiffeisen-Prozess

Art. 409 Abs. 1 StPO , Art. 325 StPO , Art. 68 Abs. 2 StPO , Art. 29 Abs. 2 BV

Straf- & Strafprozessrecht

Das Obergericht des Kantons Zürich hat sich zu einem Urteil des Bezirksgerichts des Kantons Zürichs gegen Pierin Vincenz und zahlreiche weitere Beschuldigte, welches fünf der sieben Beschuldigten aufgrund von Delikten im Zusammenhang mit unrechtmässigen privaten Auslagen und Unternehmenstransaktionen verurteilte, geäussert. Dabei hebt das Obergericht das Urteil aufgrund von schweren Verfahrensfehlern auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück.

Erwägungen

Das Bezirksgericht des Kantons Zürich verurteilte fünf der sieben Beschuldigten wegen Delikten im Zusammenhang mit unrechtmässigen privaten Auslagen und Unternehmenstransaktionen. Die Staatsanwaltschaft, die Beschuldigten sowie die Privatklägerinnen gelangen ans Obergericht. Die Beschuldigten machen verschiedene prozessuale Einwände geltend.

Gemäss Art. 408 StPO fällt das Berufungsgericht grundsätzlich ein neues Urteil, wenn es auf die Berufung eintritt. Bei wesentlichen, im Berufungsv [...]

Linda Fischer | legalis brief StrR 19.03.2024