Aussage vs. Aussageverweigerung
Beweisrecht, nemo tenetur
Unausweichlich stellt sich für jede Strafverteidigerin und jeden Strafverteidiger stets eine zentrale strategische Frage: soll der beschuldigte Mandant Aussagen machen oder nicht? Erfahrungsgemäss dienen Aussagen den Strafverfolgungsbehörden primär dazu, Widersprüche zu suchen oder eventuell gar ein Geständnis zu erreichen. Insbesondere im Vorverfahren werden entlastende Aussagen von beschuldigten Personen oftmals pauschal als Schutzbehauptung abgetan. Mit anderen Worten dürfte sich eine beschuldigte Person mit ihren Aussagen beweismässig in der Regel v.a. selber belasten. Aus diesem Grund sollte die Aussageverweigerung die Regel sein und die Strafverteidigung muss sich gut überlegen, was sie mit den Aussagen des Mandanten gewinnen kann bzw. ob sie überhaupt etwas gewinnen kann. Um dies zu beurteilen, lassen sich gewisse Anhaltspunkte berücksichtigen. Die nachfolgende Auflistung ist dabei selbstverständlich bloss eine grobe Richtlinie, entscheidend bleibt stets die individuelle Einschätzung de [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 18.07.2024