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REGESTEN

Bedingte Entlassung / Legalitätsprinzip

BGer 7B_448/2024 vom 20.08.2024 (Publikation vorgesehen)

Art. 86 StGB , Art. 387 Abs. 1 lit. a StGB , Art. 4 V-StGB-MStG , Art. 5 V-StGB-MStG , Art. 5 BV , Art. 31 BV , Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO

Haft, Straf- & Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen

Der Beschwerdeführer wurde 2009 in einem ersten Strafverfahren zu 3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem er aus dem Strafvollzug geflohen war und in Brasilien rund 8 Jahre später erneut verhaftet und in den schweizerischen Strafvollzug versetzt wurde, erging in einem zweiten Strafverfahren im Jahre 2020 ein Schuldspruch mit einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren 6 Monaten und 15 Tagen. Der Beschwerdeführer beantragt vor Bundesgericht die rückwirkende Gewährung (per 5. November 2023) der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug, weil die mit Urteil des Kriminalgerichts im Jahr 2020 ausgesprochene Zusatzstrafe gemeinsam mit der Grundstrafe aus dem Jahre 2009 zu vollziehen sei. Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, weil die Vorinstanz keinen Amtsbericht bei der Staatsanwaltschaft und beim Kriminalgericht eingeholt hatte, wodurch hätte belegt werden sollen, dass der leitende Staatsanwalt sowie die zuständige Gerichtspräsidentin mündl [...]

Stefanie Stoll | legalis brief StrR 19.11.2024