Bericht ist nicht gleich Bericht
BGer 7B_843/2024 vom 04.09.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 182 StPO , Art. 195 StPO , Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO
Beweisrecht, Haft, Rechtliches GehörBei einem Bericht, der Art und Umfang eines Sachverständigengutachtens aufweist, gelten die Bestimmungen über das Sachverständigengutachten.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschwerdeführer u.a. wegen mehrfachen Raubs. In Frage stand der Haftgrund der (einfachen) Wiederholungsgefahr. Zur Beurteilung der Rückfall- und damit der Wiederholungsgefahr gab die Staatsanwaltschaft bei der Fachstelle Forensic Assessment (FFA) einen sogenannten Befundbericht in Auftrag, welcher sich vorläufig über die Rückfallgefahr des Beschwerdeführers äussern sollte. Dabei verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, die für Sachverständigengutachten geltenden Bestimmungen gemäss Art. 182 ff. StPO einzuhalten. Sie gewährte dem Beschwerdeführer insbesondere nicht die Möglichkeit, selber Fragen oder Anträge stellen zu können und sich zur sachverständigen Person äussern zu dürfen, womit das rechtliche Gehör verletzt wurde. Zur Begründung dieses Vorgehens machte sie geltend, beim forensisch-psy [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 21.10.2024