Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft in Haftsachen
Art. 222 StPO
Haft, Rechtsmittel, StPOTrotz baldiger Änderung von Art. 222 StPO hält das Bundesgericht am Recht der Staatsanwaltschaft zur Einreichung einer Haftbeschwerde fest.
Gegen die beschuldigte Person A. wurde von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg ein Verfahren wegen Verdachts auf Drohung sowie Drohung gegen Behörden und Beamte eingeleitet. A wurde vorläufig festgenommen und es wurde beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt. Das Zwangsmassnahmengericht befand, dass kein Haftgrund ersichtlich sei und wies den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Diese erhob daraufhin Beschwerde ans Obergericht des Kantons Aargau und beantragte die aufschiebende Wirkung der Beschwerde. Dieser Antrag wurde von der zuständigen Verfahrensleiterin des Obergerichts gutgeheissen und sie verfügte die weitere Inhaftierung des Beschuldigten für die Dauer des Verfahrens. Zum Zeitpunkt des Entscheids des Bundesgerichts befand sich der Beschuldigte bereits nicht mehr in Haft, da da [...]
Anina Hofer | legalis brief StrR 17.10.2022