Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung und des unentgeltlichen Rechtsbeistands
Amtliche Verteidigung, Kosten und Entschädigung
Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger verteidigen in der Regel einen nicht unbeachtlichen Anteil ihrer Mandantinnen und Mandanten im Rahmen einer amtlichen Verteidigung, sei dies, weil ein Fall von notwendiger Verteidigung vorliegt oder die beschuldigte Person nicht über die erforderlichen Mittel verfügt. Dabei erfolgt die Entschädigung durch den Bund bzw. denjenigen Kanton, in welchem das Strafverfahren geführt wurde. Auch die Vertretung von Privatklägern und Opfern in einem Strafverfahren kann im Zuge einer unentgeltlichen Rechtspflege erfolgen, wobei auch dort eine staatliche Entschädigungsregelung gilt. Die Modalitäten der Entschädigung amtlicher Mandate oder des unentgeltlichen Rechtsbeistands geben – insbesondere bei den direkt Betroffenen – immer wieder Anlass zu Diskussionen. Neben der Tatsache, dass angefallene Aufwendungen von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten gerne einmal gekürzt werden, birgt auch die Frage nach der angemessenen Höhe der Tarife Konfliktpotenzial. W� [...]
Marco Belser | legalis brief StrR 15.07.2026