Die Grenzen der Substantiierungslast im Siegelungsverfahren
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Durchsuchung
Dem Beschwerdeführer wird eine vorsätzliche Tötung vorgeworfen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung stellte die Staatsanwaltschaft mehrere elektronische Geräte sicher. Der Beschwerdeführer verlangte deren Siegelung und machte Geschäftsgeheimnisse sowie Korrespondenz mit seinen Anwältinnen und Anwälten geltend. Er hat der Vorinstanz eine Liste mit Begriffen eingereicht. Darauf haben sich unter anderem die Namen der Anwälte, mit denen er in Verbindung gestanden habe, und die Firmen ihrer Anwaltskanzleien befunden. Zudem habe er der Vorinstanz mitgeteilt, dass sich die geschützte Korrespondenz «insbesondere bei den E-Mails» befinde.
Die Vorinstanz ordnete die vollständige Entsiegelung an und machte in Bezug auf die Korrespondenz mit seinen Anwältinnen und Anwälten geltend, der Beschwerdeführer sei seiner Substantiierungslast nicht nachgekommen, zumal er nicht im Detail angegeben habe, wo sich der Speicherort der angeblichen Kommunikation befinde. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 16.04.2025