Die Parteientschädigung bei Einstellung des Strafverfahrens durch Vergleich
BGer 7B_38/2022 vom 29.04.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 316 StPO , Art. 427 StPO , Art. 429 StPo
Kosten und Entschädigung, StPODas Bundesgericht hält in diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid fest, dass Entschädigungsansprüche i.S.v. Anwaltskosten bei einem strafrechtlichen Vergleich stets auch in diesem Vergleich geregelt sein müssen, sofern dabei die Kostentragung durch den Staat erfolgen soll. Wird diese Kostenregelung unterlassen oder geht sie vergessen, trägt der Staat die Kosten für die Verteidigung nicht.
Sachverhalt
A. und B. sind Nachbarinnen und haben gegenseitig Anzeige wegen diverser Ehrverletzungsdelikte eingereicht. Die Staatsanwaltschaft lud die Beschuldigten sodann zu einer Einigungsverhandlung ein und erzielte einen Vergleich, wonach B. der A. per Saldo aller Ansprüche insgesamt CHF 1'000.00 bezahlt, die Parteien sich gegenseitig entschuldigten und versprachen sich zukünftig zu respektieren. Die Strafanträge wurden zurückgezogen und das Desinteresse an der Strafverfolgung wurde beidseits erklärt. Darüber hinaus wurde festgehalten, dass die Parteien auf weitergehende Schad [...]
Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 18.07.2024