Die Substantiierungspflicht gilt auch für ein Hafturlaubsgesuch

Art. 42 BGG , Art. 112 BGG , Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 84 Abs. 6 StGB

Haft, Rechtliches Gehör, StPO, Strafvollzug

Das Bundesgericht ist im vorliegenden Entscheid mit der Vorinstanz einig und bestätigt die Fluchtgefahr. Ausgangspunkt des Entscheids bildet die erstinstanzliche Verurteilung eines Beschuldigten, welcher wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt und für 12 Jahre des Landes verwiesen wurde. Die dagegen erhobene Berufung ist noch hängig. Der Beschuldigte befindet sich seit über drei Jahren in Untersuchungshaft resp. im vorzeitigen Strafvollzug. Ein vom Beschuldigten eingereichtes Haftentlassungsgesuch wurde aufgrund Fluchtgefahr zunächst vom Appellationsgericht Basel-Stadt und danach auch vom Bundesgericht abgewiesen. Daraufhin ersuchte der Beschuldigte wenigstens die Gewährung von unbegleitetem Hafturlaub von drei Tagen, was jedoch wiederum abgewiesen wurde. Dagegen erhob der Beschuldigte Beschwerde in Strafsachen. 

Erwägungen 

Nachdem das Bundesgericht zunächst diverse formelle Grundlagen prüft (E. 1 und 2), nimmt es sodann weiter [...]

Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 17.04.2023