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PRAKTISCHES

Dilemma der Verteidigung im Jugendstrafverfahren

Amts- und Berufspflichten, Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafverfahren besitzt die gesetzliche Vertretung des beschuldigten Jugendlichen eine Doppelrolle. Sie ist sowohl gesetzlicher Vertreter wie auch Partei. Sie hat das Recht, über alle Verfahrensschritte informiert zu werden und hat Anspruch auf eine Teilnahme am Verfahren. Sie kann bei Beweiserhebungen zur Person ausgeschlossen werden und ist weder als Zeuge noch als Auskunftsperson einzuvernehmen. Sie ist Partei sui generis, wobei sie ein Aussageverweigerungsrecht hat.

Die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, haben naturgemäss ein Interesse an einer guten Erziehung ihres Kindes und damit auch an einem sauberen Leumund. Die Erziehung dürfte sich dabei nach den eigenen moralischen Vorstellungen der Eltern orientieren. Diese wiederum entspringen gesellschaftlichen Regeln. Offenheit und Ehrlichkeit wird wohl als eine der wichtigsten Säulen dieser gesellschaftlichen Regeln angesehen. Somit wird kaum ein Elternteil seinem Kind raten, die Aussage zu verweigern, sei dies, weil er v [...]

Sandro Horlacher | legalis brief StrR 19.11.2024