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PRAKTISCHES
Dos and Don'ts der Strafverteidigung â Elektronische Eingaben
StPO
Seit dem 1. Januar 2011 können die Parteien gemĂ€ss Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung Eingaben in elektronischer Form einreichen. Trotz eigentlich eindeutiger gesetzlicher Grundlage handhaben die Behörden und Kantone den Umgang mit elektronischen Eingaben auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung jedoch nach wie vor unterschiedlich und stellen die fortschrittliche Strafverteidigerin damit regelmĂ€ssig vor verschiedene Herausforderungen. Die nachfolgende Auflistung soll Fallstricke aufzeigen und den Umgang mit elektronischen Eingaben erleichtern: Â
Do
- Rechtzeitig vor Fristablauf abklĂ€ren, ob die angeschriebene Behörde elektronische Eingaben per E-Mail oder ĂŒber eine eigene Plattform entgegen nimmt
- Wenn elektronische Eingaben per E-Mail entgegengenommen werden: FrĂŒhzeitig die korrekte E-Mail-Adresse der angeschriebenen Behörde heraussuchen (Achtung: Bei manchen Behörden entspricht die offiziell auf der Webseit [...]
Anina Hofer | legalis brief StrR 18.03.2025