Dos and Don'ts der Strafverteidigung â richtiges Verhalten bei Erhalt eines Strafbefehls
Straf- & Strafprozessrecht
Die Mehrheit aller Strafverfahren wird im Strafbefehlsverfahren erledigt. Dabei entspricht es der gĂ€ngigen Praxis, dass die Grosszahl der Strafbefehle ohne vorherige Anhörung der beschuldigten Person versendet werden. Das heisst konkret, dass sich Adressaten eines Strafbefehls nur mittels Einsprache gegen die auferlegte Strafe wehren können. Sofern eine Verteidigung auch erst nach Zustellung eines solchen Strafbefehls mandatiert wird, gibt es einiges zu beachten:Â
Do
- Instruktionsbesprechung mit beschuldigter Person durchfĂŒhren, um den Sachverhalt zu erörtern und das weitere Vorgehen zu besprechen
- Sofern es zu einer Mandatierung kommt, die zustĂ€ndige Behörde ĂŒber die Mandatierung informieren, vollumfĂ€ngliche Akteneinsicht verlangen und vorsorglich Einsprache erheben sowie sich Frist ansetzen lassen, bis wann die Einsprache noch kostenlos zurĂŒckgezogen werden kann
- Beschuldigte Person ĂŒber das weitere Einspracheverfahren informieren
- Nach e [...]
Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 16.04.2024