Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Siegeln oder nicht siegeln?
Durchsuchung, StPO
Das Siegelungsrecht wurde zwar mit der StPO-Revision vom 1. Januar 2024 etwas entschärft, es kann aber für eine beschuldigte Person immer noch ein wirksames Mittel darstellen, um sich gegen den Sammeleifer der Staatsanwaltschaft zu wehren. Sofern man mit der Mandantschaft das Siegelungsrecht und den Inhalt des sichergestellten Datenträgers noch nicht im Detail besprechen konnte, lohnt es sich grundsätzlich immer, vorsorglich einen Siegelungsantrag zu stellen, zumal sich dieser problemlos wieder zurückziehen lässt. Zudem birgt jede Siegelung die Chance, dass die Staatsanwaltschaft die Entsiegelungsfrist von Art. 248 Abs. 3 StPO verpasst. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen ein Siegelungsantrag keinen Sinn macht und eventuell sogar einen Fehler darstellen kann (Don't). Diesen sind die Konstellationen gegenüber zu stellen, in denen sich eine Siegelung aufdrängt (Do).
Do
- Bei Existenz geheimnisgeschützter Kommunikation
- Bei unsicherem Tatverd [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 18.02.2025