Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Umgang bzw. Informationsfluss mit Angehörigen einer inhaftierten Person
StPO
Wird eine beschuldigte Person inhaftiert, hat sie insbesondere während der Untersuchungshaft nur beschränkt die Möglichkeit, mit ihren Angehörigen zu kommunizieren. Nebst der Verteidigung kommt daher der Strafverteidigung auch eine soziale Komponente zu. Vielfach ist es den beschuldigten Personen ein grosses Anliegen, die Angehörigen über die Festnahme zu informieren. Fraglich ist dabei jedoch immer, welche Informationen an die Angehörigen weitergegeben werden dürfen. Zu berücksichtigen sind einerseits die Interessen der beschuldigten Person sowie andererseits auch der Verfahrensstand bzw. die Haftgründe.
Do
- Erster Schritt: Entbindung vom Anwaltsgeheimnis durch die beschuldigte Person.
- Grundsätzlich nicht über das Verfahren sprechen (Vorsicht ist insbesondere beim Vorliegen des Haftgrundes der Kollusionsgefahr geboten).
- Erläuterung der Besuchsregeln des Gefängnisses.
- Kontaktmöglichkeiten erläutern, insbesondere Briefe schreiben. Wic [...]
Sandra Schultz | legalis brief StrR 20.09.2022