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PRAKTISCHES

Dos and Don'ts der Strafverteidigung: Umgang mit der Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens der beschuldigten Person

Straf- & Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen

Die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung wird von den Strafverfolgungsbehörden insbesondere bei schwerwiegenden – mehr und mehr aber auch bei mittelschweren - (Gewalt-)Delikten angeordnet, sobald sich kleinste Hinweise auf eine allfällige psychische Auffälligkeit der beschuldigten Person finden. Das Resultat der psychiatrischen Begutachtung ist in den meisten Fällen ausschlaggebend für das spätere Urteil und damit von erheblicher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Die Strafverteidigerin sieht sich somit regelmässig mit der Frage konfrontiert, wie sie mit der Anordnung einer solchen Begutachtung umgehen und was sie ihrem Mandanten im Hinblick auf die Durchführung derselben raten soll. Die nachfolgende Auflistung soll als Denkanstoss für den Umgang mit dieser speziellen Herausforderung dienen.

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  • Wahl des Gutachters durch die Strafverfolgungsbehörden immer sorgfältig überprüfen: Berufliche und fachliche Qualifikation? Erfahrung? Wer wirkt nach der Ano [...]

Anina Hofer | legalis brief StrR 21.10.2024