Grobe Verletzung der Verkehrsregeln / Verwertbarkeit von Beweismitteln
BGer 6B_92/2022 vom 05.06.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 147 Abs. 4 StPO
Beweisrecht, StrassenverkehrDas Bezirksgericht Dietikon sprach A. im August 2020 von der Anklage der groben Verkehrsregelverletzung frei und gewährte ihm eine Entschädigung von 200 Franken für die ungerechtfertigte Haft. Nach Berufung der Staatsanwaltschaft verurteilte das Obergericht des Kantons Zürich A. im Oktober 2021 jedoch zu einer zwölfmonatigen bedingten Freiheitsstrafe. Ihm und einem Mitangeklagten wurde vorgeworfen, 2016 in Dietikon ein illegales Autorennen veranstaltet zu haben. A. legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des Urteils sowie eine Entschädigung. Sein Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde abgelehnt, und die Oberstaatsanwaltschaft forderte die Abweisung der Beschwerde. Das Bundesgericht hat das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich aufgehoben, da dieses die rechtlichen Grundsätze zur Verwertbarkeit von Beweisen nicht korrekt angewendet hat. Der zentrale Streitpunkt drehte sich um die Verwertbarkeit von Aussagen, die unter Verletzung des Teilnahmerechts nach [...]
Sarah Schöb | legalis brief StrR 17.09.2024