Keine Anwendung des Verschlechterungsverbot
Art. 391 Abs. 2 StPO , Art. 398 ff. StPO , Art. 409 StPO
StPO, VorverfahrenDie Erstinstanz ist nicht an das Verschlechterungsverbot gebunden, wenn die Beschwerdeinstanz das Urteil gestützt auf Art. 409 Abs. 1 StPO aufgehoben und die Sache zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und zur Fällung eines neuen Urteils zurückgewiesen hat, bevor den weiteren Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit zur Erklärung der Anschlussberufung gegeben wurde.
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob im August 2018 Anklage wegen Brandstiftung, mehrfacher Drohung, mehrfacher Nötigung, einfacher Körperverletzung, Sachentziehung, Sachbeschädigung, mehrfacher Beschimpfung, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln. Mit Urteil von Februar 2019 erging ein erstes Urteil des Bezirksgerichts Zofingen, welches aber im September 2019 mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Aargau aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht zurückgewiesen wurde. Die Zurückweisung erfolgte noch vor der Zustellung der Beschwerdeerkl� [...]
Marlen Schultze | legalis brief StrR 19.06.2023