Keine Entsiegelung von Informationen aus anwaltlicher Tätigkeit
Art. 264 Abs. 1 StPO , Art. 171 Abs. 1 StPO
Beweisrecht, DurchsuchungIm Siegelungsverfahren werden grundsätzlich alle Informationen geschützt, die sich aus anwaltlicher Tätigkeit ergeben. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur, wenn mit der spezifischen Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebene Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten des Beschuldigten oder der Bank umgangen werden, indem sie an eine Anwaltskanzlei delegiert werden. Ob die spezifische Tätigkeit hingegen auch durch Personen hätte ausgeübt werden können, die nicht vom Anwaltsgeheimnis geschützt sind, ist nicht ausschlaggebend.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschuldigten, einen ehemaligen Angestellten der Bank A, wegen Widerhandlung gegen das UWG. Zuvor liess die Compliance-Abteilung der Bank A bei einer Anwaltskanzlei einen Bericht über die Tätigkeiten des Beschuldigten erstellen. Die Staatsanwaltschaft verlangt die Herausgabe dieses Berichts inklusive sämtlicher Anhänge und Beilagen. Die Bank A gibt die Dokumente heraus, verlangt aber gleichzeitig deren Siegelung mit de [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 17.09.2024