Keine Verwahrung bei Verstoss gegen Al-Qaïda/IS-Gesetz
BGer 6B_57/2022 vom 19.08.2022 (Publikation vorgesehen)
Art. 64 Abs. 1 StGB , Artikel 2 Absatz 1 Al-Qaïda/IS-Gesetz
Strafen und MassnahmenDie Verwahrung eines Täters fällt nicht in Betracht, wenn dem Beschuldigten einzig die Beteiligung an einer terroristischen Organisation im Sinne des Al-Qaïda/IS-Gesetzes nachgewiesen werden kann.
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts sprach einen Mann im Wesentlichen wegen Verstosses gegen Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (Al-Qaïda/IS-Gesetz) schuldig. Gemäss dieser Strafbestimmung macht sich strafbar, wer sich auf dem Gebiet der Schweiz an entsprechenden Gruppierungen beteiligt, diese unterstützt, für sie oder ihre Ziele Propagandaaktionen organisiert, für sie anwirbt oder ihre Aktivitäten anders fördert. Der Betroffene wurde zu einer Freiheitsstrafe von 65 Monaten verurteilt. Abgewiesen wurde der Antrag der Bundesanwaltschaft (BA) auf Anordnung seiner Verwahrung.
Erwägungen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde der BA ab, mit der sie verlangt, den [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 20.09.2022