Lucca Schulz – «Meine Erfahrungen mit den Strafrecht haben mir noch deutlicher gezeigt, dass das Leben nie schwarz-weiss ist.»
Straf- & Strafprozessrecht

Lucca Schulz schloss 2021 das Studium an der Universität Basel mit dem Masterabschluss ab. Danach absolvierte er verschiedene Praktika bei Gerichten, NGOs, Versicherungen und in der Advokatur. Seit 2025 arbeitet er als angestellter Anwalt bei einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt in Basel.
Wann sind Sie das erste Mal mit Strafrecht in Kontakt gekommen?
Im Gymnasium behandelten wir im Fach Philosophie verschiedene Straftheorien, was mich sehr interessiert hat. Praktischer wurde es später, als ich Anfang zwanzig eine aus meiner Sicht ungerechtfertigte Busse wegen angeblichen Lärms erhielt, obwohl ich nicht der Verursacher war. Ich zahlte die Busse zwar, merkte jedoch, dass behördliche Feststellungen und die tatsächlichen Gegebenheiten weit auseinanderliegen können.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
Es fällt immer wieder schwer, der Klientschaft die Realitäten von Gerichtsverfahren zu vermitteln. Dazu gehört, dass der Ausgang eines Verfahrens nicht nur von der eigenen Darstellung abhängt, sondern auch von Beweisfragen, Ermessensspielräumen und der konkreten Würdigung durch Behörden oder Gerichte.
Mit welcher Person aus dem Bereich des Strafrechts würden Sie gerne für einen Tag die Rollen tauschen?
Mit einem Mitglied der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Ich würde gerne aus erster Hand nachvollziehen, wie gewisse Entscheidungen zustande kommen und ob, beziehungsweise in welchem Ausmass, andere Aspekte ausser juristischen Überlegungen eine Rolle spielen.
Haben Ihre Erfahrungen mit dem Strafrecht Sie beziehungsweise Ihre Sicht auf Menschen verändert?
Ja. Sie haben mir noch deutlicher gezeigt, dass das Leben nie schwarz-weiss ist. Zudem frage ich mich vermehrt, weshalb gewisse Verhaltensweisen strafrechtlich verfolgt und bestraft werden, andere hingegen kaum oder gar nicht. Exemplarisch kann hier der Prozess gegen eine ehemalige Abteilungsleiterin des Migrationsamts Basel-Landschaft genannt werden. Ich wage zu behaupten, dass bei einem höheren Ressourcenaufwand ein anderes Urteil herausgekommen wäre.
Machen Strafen Menschen zu besseren Leuten?
Nein. Strafen können notwendig sein, sie verändern Menschen jedoch selten allein. Wenn strafbares Verhalten mit Armut oder anderen faktischen Zwängen zusammenhängt, braucht es mehr als eine Sanktion.
Wer beispielsweise aus einer existenziellen Notlage heraus ein geringfügiges Vermögensdelikt begeht, wird durch eine Strafe nicht stabiler. Im Gegenteil: Die Strafe verschärft die Lage zusätzlich. Entscheidend wäre in solchen Fällen, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu hinterfragen, die zur Straftat beigetragen haben.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, was würden Sie ändern?
Einiges. An vielen Stellen merkt man, dass unsere Justiz weiterhin davon geprägt ist, wie vermögend eine Person ist. Das zeigt sich etwa bei der Möglichkeit, Privatgutachten zu finanzieren, oder bei Sanktionen, die finanziell schwache Personen härter treffen als vermögende.
Am dringendsten erscheint mir, das System der Ersatzfreiheitsstrafen stark zu reformieren oder in seiner heutigen Form abzuschaffen. Es ist eine Bestrafung finanzieller Armut, wenn eine Person wegen Zahlungsunfähigkeit im Strafvollzug landet. Kriminalpolitisch ist das nicht zu rechtfertigen, allein schon, weil der Vollzug die öffentliche Hand mehr kostet als die ursprünglich ausgesprochene Sanktion.
Johannes Mosimann | legalis brief StrR 15.07.2026