Marius Vogelsanger – «Ohne Sanktionen könnte unser Rechtssystem nicht funktionieren.»
Straf- & Strafprozessrecht
Marius Vogelsanger arbeitet seit knapp drei Jahren als Gerichtsschreiber am Appellationsgericht Basel-Stadt hauptsächlich im Bereich des Strafrechts. Bereits zuvor war er nach Erlangung des Anwaltspatents über zwölf Jahre als erst- und zweitinstanzlicher Gerichtsschreiber tätig.
Wann sind Sie das erste Mal mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen?
Erst zu Beginn des Studiums im Jahr 1997, wobei sich das Strafrecht rasch als mein bevorzugtes Rechtsgebiet etablierte.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
Als Gerichtsschreiber besteht die grösste Herausforderung darin, komplizierte Sachverhalte und rechtliche Fragestellungen in ein vollständiges und verständliches Urteil zu bringen und dabei effizient zu bleiben. Daneben benötigt die sorgfältige Vorbereitung der (zunehmend umfangreicheren) Verhandlungen mit komplexen formellen Fragen ebenfalls einen beträchtlichen Teil der verfügbaren Zeit.
Mit welcher Person aus dem Bereich des Strafrechts (aktuell oder historisch) würden Sie gerne für einen Tag die Rollen tauschen?
Mit dem babylonischen König Hammurabi, da mich die frühesten Zivilisationen besonders interessieren. Der «Codex Hammurabi», eine keilschriftlich überlieferte Rechtsordnung in Form einer 2,25 m hohen Stele, ist im Louvre in Paris ausgestellt. Nebst all den gravierenden Unterschieden und der zum Teil drakonischen Strafen ist es faszinierend, wie Vieles bereits im zweiten und ersten Jahrtausend v. Chr. ähnlich wie heute rechtlich gehandhabt wurde.
Haben Ihre Erfahrungen mit dem Strafrecht Sie bzw. die Sicht auf Menschen verändert?
Nicht in grundsätzlicher Art und Weise. Im Strafrechtsbereich wird lediglich auf einen bestimmten Ausschnitt der Gesellschaft fokussiert. In diesem ergibt sich über die Jahre eine immer differenziertere Sichtweise, wobei ich natürlich dabei auch gewisse typische Verhaltensmuster und wiederkehrende Fallkonstellationen erkenne.
Machen Strafen Menschen zu besseren Leuten?
Im Sinne der grundsätzlichen Prävention von Straftaten ist das meines Erachtens zu bejahen, denn ohne Sanktionen könnte unser Rechtssystem nicht funktionieren.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, was würden Sie ändern (Strafnormen, Strafsystem, Prozess etc.)?
Ich würde versuchen, der zunehmenden «Verkomplizierung» im Bereich des Strafrechts bis zu einem gewissen Grad Einhalt zu gebieten. Tendenziell sind – in einer andauernden Entwicklung aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, aber auch von fortlaufender höchstrichterlicher Rechtsprechung – bei der Urteilsredaktion immer mehr zusätzliche Aspekte zu beachten, was zwangsläufig immer mehr Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt. In vielen Fällen erscheint diese Entwicklung – auch für die Beschuldigten – nicht sinnvoll und lediglich die Folge eines sich automatisch immer mehr verkomplizierenden Systems, in welchem mögliche Vereinfachungen ganz bewusst angestrebt werden müssten.
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 17.10.2023