U
URTEIL DES MONATS

Mittäterschaft beim Rasertatbestand auch für den Beifahrer

BGer 7B_1326/2024 vom 16.06.2026

Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG

Straf- & Strafprozessrecht, Strassenverkehr

[1] Das Bundesgericht bestätigt erstmals ausdrücklich, dass der Rasertatbestand nach Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG auch in Mittäterschaft begangen werden kann. Ein Beifahrer kann sich deshalb strafbar machen, wenn sein Tatbeitrag derart wesentlich ist, dass er als gleichwertiger Mitgestalter des Delikts erscheint.

[2] Dem Urteil lag eine Tesla-Probefahrt zugrunde, bei welcher der Beschwerdeführer als Verkäufer und Beifahrer die Fahrroute der Probefahrt bestimmte und dabei den Fahrzeuglenker insgesamt drei Mal zur maximalen Beschleunigung aufforderte. Beim ersten Beschleunigen erreichte der Tesla eine Geschwindigkeit von 98 km/h. Dabei überschritten der Mitbeschuldigte und der Beschwerdeführer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 48 km/h. Beim zweiten Beschleunigungsmanöver beschleunigte der Mitbeschuldigte nach Aufforderung des Beschwerdeführers den Tesla aus dem Stand bis auf 119 km/h, womit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 69 km/h überschritte [...]

Sandra Schultz | legalis brief StrR 15.07.2026