Mord/verdeckte Ermittlung/Verwertbarkeit

Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 14 Ziff. 3 lit. g UNO-Pakt II; Art. 32 BV; Art. 3 Abs. 2 lit. d, Art. 10 Abs. 1, Art. 113 Abs. 1, Art. 140, Art. 141 Abs. 1, Art. 293 Abs. 1–4 StPO

Leib & Leben, StPO, Vorverfahren

Dem Beschwerdegegner wird Mord an seiner Ehefrau vorgeworfen. Während der Strafuntersuchungen bestritt der Beschuldigte stets, die Tat begangen zu haben. Ein Geständnis wurde erst im Rahmen der verdeckten Ermittlungen mittels einer Wahrsagerin erlangt. Nach erstinstanzlichem Schuldspruch mit einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren spricht die Vorinstanz den Beschwerdegegner vollumfänglich frei mit Verweis auf die Unverwertbarkeit der Beweismittel. Die Oberstaatsanwaltschaft rügt mit Beschwerde in Strafsachen eine Verletzung von Art. 293 und Art. 141 StPO: Selbst wenn die Ermittler die Grenzen des Zulässigen überschritten hätten, wäre dieser Umstand allein bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Art. 293 StPO regelt in Bezug auf die verdeckte Ermittlung im Hinblick auf künftige Straftaten, wie bei übermässiger Einwirkung auf die Tatbereitschaft und den Tatentschluss zu verfahren ist. Für Situationen, in denen der verdeckte Ermittler erst nach erfolgter Straftat zur Aushorchung resp. Erlang [...]

Stefanie Stoll | legalis brief StrR 21.06.2022