MWSTG / Strafzumessung

Art. 34, Art. 47, Art. 50, Art. 106 Abs. 2, Art. 333 StGB , Art. 2, Art. 8 VStrR , Art. 85 Abs. 1 aMWSTG , Art. 97 Abs. 1, Art. 104 Abs. 2 und 3 MWSTG

Strafen und Massnahmen

In zwei zusammenhängenden Verfahren zwischen dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, Beschwerdeführerin 1) und A. (Beschwerdeführer 2) geht es um mehrfache vorsätzliche Hinterziehung der Mehrwertsteuer, begangen durch A. Nachdem die Parteien das Urteil des Zürcher Obergerichts insbesondere betreffend Bussenhöhe (Busse von Fr. 2 503 000.–) bereits ans Bundesgericht weitergezogen hatten (Kassation im Jahr 2020), gelangen sie nun gegen den erneuten Entscheid des Zürcher Obergerichts (Busse von Fr. 3 098 485.–) wiederum ans Bundesgericht. Das BAZG rügt insbesondere eine Verletzung des Doppelverwertungsverbots und fordert eine höhere Busse. A. beging die beurteilten Mehrwertsteuerhinterziehungen in den Jahren 2009 bis 2013. Das Bundesgericht prüft die Höhe von Steuerhinterziehungsbussen lediglich unter dem Gesichtspunkt der Überschreitung bzw. des Missbrauchs des Ermessens. Entsprechend greift es nur ein, wenn die Vorinstanz nicht von den rechtlich massgebenden Gesichtspun [...]

Stefanie Stoll | legalis brief StrR 17.10.2023