Nötigende Handlung bei Vergewaltigung derzeit unverzichtbar
BGer 6B_894/2021 vom 28.03.2022 (Publikation vorgesehen)
Art. 189 StGB, Art. 190 StGB
Beweisrecht, in dubio pro reo, Sexuelle Integrität, nulla poena
Keine direkte Anwendbarkeit der Istanbuler Konvention. Die EMRK enthält keine direkt anwendbaren Strafbestimmungen betreffend Sexualdelikte. Auch betreffend die Auslegung von Bestimmungen des StGB eignet sich die EMRK nicht. Nach wie vor ist für die Annahme einer Vergewaltigung eine nötigende Handlung erforderlich.[…]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 17.05.2022