Recht auf Dauertelefonbewilligung
StPO
Der Beschwerdeführer befindet sich wegen des Verdachts der versuchten schweren Körperverletzung in Untersuchungshaft. Er beantragte eine «Dauertelefonbewilligung» für Telefonate mit seiner Verteidigung, was die Staatsanwaltschaft, ebenso wie die Vorinstanz, ablehnten.
Erwägungen
Die Staatsanwaltschaft wies den Antrag des Beschwerdeführers um Erteilung einer Dauertelefonbewilligung im Wesentlichen mit der Begründung ab, Telefonate seien in der Untersuchungshaft grundsätzlich nicht oder nur ausgesprochen restriktiv zulässig, was insbesondere für Beschuldigte mit Kollusionsgefahr gelte. Zudem sei der freie Telefonverkehr zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Verteidigung nicht umsetzbar, da dies den Gefängnisalltag erheblich behindern würde. Die Vorinstanz schützt diesen Entscheid im Ergebnis und erwägt zusammengefasst, es bestehe lediglich ein Anspruch auf freien Verkehr mit der Verteidigung, nicht auch auf freie Wahl des Kommunikationsmittels (E. 3).
Eine (befris [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 16.04.2025