Schwerer Verstoss gegen die Verkehrsregeln
BGer 6B_1065/2023 vom 17.05.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 90 Abs. 2 SVG , Art. 7 Abs. 3 VSKV-ASTRA , Art. 8 Abs. 1 lit. g VSKV-ASTRA
StrassenverkehrA. wurde in seinem Auto von einer zivilen Polizeistreife verfolgt, die seine Geschwindigkeit mit ihrem Tacho verglich. Dabei wurde festgestellt, dass A. auf einem Abschnitt mit einer erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h zunächst 135 km/h und dann 145 km/h fuhr. Über eine Strecke von etwa 200 Metern wurde eine konstante Geschwindigkeit gemessen, die nach Abzug der Sicherheitsmarge zu einer festgestellten Endgeschwindigkeit von 122 km/h führte, was eine Überschreitung von 42 km/h bedeutete. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte A. wegen schwerer Verkehrsregelverletzung, was vom Obergericht des Kantons Bern bestätigt wurde. A. legte beim Bundesgericht Berufung ein und beantragte seinen Freispruch. A. argumentierte, dass gemäss Anhang 1 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) ein minimaler Kontrollabschnitt von 500 Metern erforderlich sei, insbesondere da das nachfolgende Fahrzeug keinen Tachographen mit Rechner hatte und der Polizist die Geschwi [...]
Sarah Schöb | legalis brief StrR 19.08.2024