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REGESTEN

StGB / Strafvollzug / Bewilligung der Halbgefangenschaft

vom

Straf- & Strafprozessrecht, Strafvollzug

A. wurde wegen verschiedener Vermögensdelikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, davon neun Monate unbedingt. Ihr Gesuch, diesen Teil der Strafe in Halbgefangenschaft zu verbüssen, wurde vom Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Luzern sowie vom Kantonsgericht Luzern abgelehnt. Dagegen erhob sie Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des kantonalen Urteils oder eine Rückweisung zur Neubeurteilung. Das Bundesgericht prüft, ob die Tätigkeiten der sich im Rentenalter befindlichen Beschwerdeführerin (Onlineshop-Bewirtschaftung, Messebesuche, Seminarorganisation, Verfassen von Kochbüchern) als Arbeit i.S.v. Art. 77b Abs. 1 lit. b StGB zu qualifizieren sind und somit die Vollzugsform der Halbgefangenschaft erlauben. Es stellt dabei fest, dass die Halbgefangenschaft die Desintegration aus der Arbeitswelt verhindern soll, indem der Verurteilte seine geregelte Tätigkeit fortsetzt. Dies kann auch eine selbständige Erwerbstätigkeit sein, wenn [...]

Sarah Schöb | legalis brief StrR 18.03.2025