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REGESTEN

StGB / Strafzumessung / Vergewaltigung

BGer 6B_612/2024 vom 18.09.2024 (Publikation vorgesehen)

Art. 47 StGB , Art. 190 StGB

Strafzumessung

Der Beschwerdeführer A. drang in der Tatnacht gegen den Willen von B. und trotz ihrer Versuche, sich gegen die Tat zu wehren, in sie ein, während er ihr mit der Hand den Mund zuhielt, sodass sie zeitweise keine Luft bekam. Als es ihr gelang, nach Hilfe zu rufen, liess er von ihr ab und zog sich zurück, ohne zu ejakulieren. A. wurde daraufhin erstinstanzlich vom Vorwurf der Lebensgefährdung freigesprochen, aber wegen Vergewaltigung zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt (15 Monate unbedingt). Ihm wurde die Ausweisung aus der Schweiz für zehn Jahre und eine Genugtuung von CHF 10 000 an B. auferlegt. In der Berufung erhöhte das Kantonsgericht Wallis die Strafe auf 42 Monate, abzüglich der bereits verbüssten Haft. A. reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte, das erstinstanzliche Urteil wiederherzustellen oder das Urteil aufzuheben und zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Die Behauptung des Beschwerdeführers, die Vorinstanz habe seine Schuld falsch beurteilt, vermag das Bundesgericht [...]

Sarah Schöb | legalis brief StrR 17.12.2024