StPO / abgekürztes Verfahren
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StPO
Die beschwerdeführenden Privatkläger richteten sich gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, welche ihnen im Hinblick auf die Durchführung des abgekürzten Verfahrens gegen einen der drei Täter vorab zur Stellungnahme zugestellt wurde. Sie monierten u.a., es sei unerlässlich, dass sich der Angeklagte in einem ordentlichen Verfahren der Justiz zu stellen habe und dass die Anklageschrift die Schwere seiner Taten widerspiegeln müsse. In diesem neuen Grundsatzentscheid hält das Bundesgericht unter Verweis auf Art. 360 Abs. 2, 3 und 5 StPO fest, dass die Beschwerde der Privatklägerschaft gegen die im vereinfachten Verfahren erstellte Anklageschrift nur jene Aspekte der Anklageschrift betreffen kann, die ihre eigenen Rechte berühren, so insbesondere die Zivilansprüche oder die angeklagten Straftaten. Sie kann sich jedoch nicht auf die Frage der verhängten Strafe oder Massnahme (vgl. Art. 352 Abs. 2 StPO) oder auf Straftaten beziehen, die insbesondere auf Kosten anderer Privatkläger beg [...]
Stefanie Stoll | legalis brief StrR 18.03.2025