StPO / Haftentlassung / Verlängerung
BGer 7B_915/2024 vom 01.10.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 29 BV , Art. 100 StPO , Art. 141 StPO , Art. 199 StPO , Art. 263 StPO
Haft, StPO, VerjährungDer Beschwerdeführer, welchem Mord vorgeworfen wird und der sich seit dem 11. Dezember 2023 in Untersuchungshaft befindet, verlangt die sofortige Haftentlassung mit Beschwerde gegen einen Haftverlängerungsentscheid vom 12. Juni 2024 (Verlängerung bis 6. Oktober 2024) bis vor Bundesgericht und richtet sich dabei einzig gegen den dringenden Tatverdacht. Namentlich wendet der Beschwerdeführer ein, dass die ihm zur Last gelegte Mordtat mit grosser Wahrscheinlichkeit seit dem Jahr 2020 verjährt sei. Steht fest, dass die der beschuldigten Person vorgeworfene Straftat mit grosser Wahrscheinlichkeit bereits verjährt ist, muss der dringende Tatverdacht verneint werden. Die Staatsanwaltschaft hatte erwogen, dass in casu nach anwendbarem altem Recht Mord innert 20 Jahren verjähre, wobei diese Frist gemäss aArt. 72 Ziff. 2 StGB mit grosser Wahrscheinlichkeit durch die Untersuchungshandlungen mehrfach unterbrochen worden und deshalb immer noch nicht abgelaufen sei. Der Beschwerdeführer geht hingegen davon [...]
Stefanie Stoll | legalis brief StrR 17.12.2024