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URTEILSBESPRECHUNGEN

Strafzumessung bei Gewaltdelikten

vom

Straf- & Strafprozessrecht, Strafzumessung

Das Bundesgericht hatte sich im vorliegenden Entscheid mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vorinstanz gegen den Beschwerdeführer die Strafzumessung richtig angewendet hat.

Am 11. Februar 2018 verletzte der Beschwerdeführer während der Fasnacht in Appenzell zwei Personen. Er schlug die eine Person ins Gesicht und trat später die andere Person mit dem Fuss gegen Kopf, was zu schweren Verletzungen führte. Zudem lenkte der Beschwerdeführer im April 2021 ein Auto mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Erstinstanzlich wurde er wegen schwerer Körperverletzung und qualifizierter Verkehrsregelverletzung zu 4 Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das zweitinstanzliche Gericht reduzierte die Strafe auf 3 Jahre und 4 Monate.

Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht insbesondere eine reduzierte Strafe.

Erwägungen

Der Beschwerdeführer rügte, dass die Vorinstanz zu Unrecht von einer lediglich geringfügig verminderten Schuldfähi [...]

Linda Fischer | legalis brief StrR 18.03.2025