Strafzumessung
BGer 6B_855/2023 vom 15.07.2024
Art. 47 StGB , Art. 50 StGB , Art. 66a StGB
Strafen und Massnahmen, StrafzumessungDas Bundesgericht äussert sich in seinem Urteil zu einem Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich. Mit diesem Urteil sprach das Obergericht den Beschuldigten insbesondere der mehrfachen Schändung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie der Sachbeschädigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30. Zudem sprach das Obergericht ein Tätigkeitsverbot sowie eine Landesverweisung für 10 Jahre aus. Das Bundesgericht befasst sich im Detail mit der erfolgten Strafzumessung, heisst die Beschwerde teilweise gut und weist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.
Erwägungen
Das Bundesgericht hält zunächst die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung fest, so insbesondere, dass die Strafe sich nach dem Verschulden des Täters bemisst. Danach überprüft das Bundesgericht die vom Obergericht festgelegten Einzelstrafen für die sexuellen Handlungen sowie die Schändung [...]
Sandra Schultz | legalis brief StrR 19.08.2024