U
URTEILSBESPRECHUNGEN

Strafzumessung

BGer 6B_855/2023 vom 15.07.2024

Art. 47 StGB , Art. 50 StGB , Art. 66a StGB

Strafen und Massnahmen, Strafzumessung

Das Bundesgericht Ă€ussert sich in seinem Urteil zu einem Urteil des Obergerichts des Kantons ZĂŒrich. Mit diesem Urteil sprach das Obergericht den Beschuldigten insbesondere der mehrfachen SchĂ€ndung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie der SachbeschĂ€digung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und einer Geldstrafe von 30 TagessĂ€tzen Ă  CHF 30. Zudem sprach das Obergericht ein TĂ€tigkeitsverbot sowie eine Landesverweisung fĂŒr 10 Jahre aus. Das Bundesgericht befasst sich im Detail mit der erfolgten Strafzumessung, heisst die Beschwerde teilweise gut und weist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurĂŒck.

ErwÀgungen

Das Bundesgericht hĂ€lt zunĂ€chst die allgemeinen GrundsĂ€tze der Strafzumessung fest, so insbesondere, dass die Strafe sich nach dem Verschulden des TĂ€ters bemisst. Danach ĂŒberprĂŒft das Bundesgericht die vom Obergericht festgelegten Einzelstrafen fĂŒr die sexuellen Handlungen sowie die SchĂ€ndung [...]

Sandra Schultz | legalis brief StrR 19.08.2024