SVG / OBV / Strassenbau und Strassenverkehr / Entzug des Führerausweises für Motorfahrzeuge
Art. 2 Abs. 2 StGB , Art. 16 Abs. 2 SVG , Anhang 1 Ziff 314.3 OBV
StrassenverkehrAm 3. Juli 2020 fuhr der Beschwerdeführer auf dem Überholstreifen der Autobahn, überholte einen anderen Personenwagen rechts und bog wieder auf den Überholstreifen ein. Die Staatsanwaltschaft sprach ihn darauf der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und mit Verfügung vom 26. Januar 2021 entzog ihm das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern den Führerausweis für zwölf Monate. Die zuständige Rekurskommission des Kantons wies das Rechtsmittel des Beschwerdeführers ab. Bisher wurde das Rechtsüberholen auf der Autobahn grundsätzlich als schwere Widerhandlung im Strassenverkehr eingestuft, wobei der Ausweis für mindestens drei Monate entzogen wurde. Am 1. Januar 2021 trat die neu in die Bussenliste der OBV aufgenommene Regelung in Kraft, die vorsieht, dass Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen mit einer Ordnungsbusse sanktioniert wird. Das Bundesgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass der neue Ordnungsbussentatb [...]
Sarah Schöb | legalis brief StrR 21.02.2023