SVG / Widerhandlungen / Grenzabfertigung / Beweisverwertung / Beschleunigungsgebot
Art. 95 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 10 Abs. 2 SVG , Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG i.V.m. Art. 3 StGB , Art. 102 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 StGB , Art. 1, Art. 2, Art. 4 Rahmenabkommen über die Grenzabfertigung zwischen der Schweiz und Deutschland [SR 0.631.252.913.690] , Art. 4 Abs. 1 und 2 lit. a SKV , Art. 23 SAR/AG , Art. 97 ZG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 Ziff. 2 SAR/AG , Art. 5, Art. 130 lit. b und c, Art. 131 Abs. 1 und 2, Art. 141 Abs. 2 und 4, Art. 263 Abs. 1 lit. a, Art. 265 Abs. 1 StPO , Art. 3 lit. a und e, Art. 4, Art. 12, Art. 13 Abs. 1 DSG , Art. 29 Abs. 1 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 34 Abs. 2 und 3 StGB
Beschleunigungsgebot, Beweisrecht, Datenschutz, StPODer Beschwerdeführer wurde wegen diverser Widerhandlungen gegen das SVG verurteilt. Er rügt unter anderem eine Verletzung von Bundesrecht im Zusammenhang mit einer Grenzabfertigung sowie Verstösse gegen die Beweisverwertungsvorschriften und gegen das Beschleunigungsgebot; zudem beanstandet er die Strafzumessung. Das Bundesgericht erwägt mit Blick auf Rechtsprechung und Lehre im Wesentlichen Folgendes: Wenn der schweizerische Grenzposten zwischen der Schweiz und Deutschland auf deutschem Gebiet liegt, sind gemäss dem Rahmenabkommen über die Grenzabfertigung mit Deutschland die schweizerischen Behörden für die Strafverfolgung zuständig und schweizerisches Recht ist anwendbar, wenn das strafbare Verhalten mit dem Grenzübertritt in Zusammenhang steht. Zu den Tätigkeiten der Grenzbeamten gehört neben der Zollkontrolle namentlich die verkehrspolizeiliche Kontrolle, so auch die Kontrolle der Fahrbefugnis von Personen, die mit einem Fahrzeug einreisen. Der Beschwerdeführer war bei der Einreise in die [...]
Nelly Haldi | legalis brief StrR 16.05.2023