Üble Nachrede / Anwalt als Dritter

Art. 146, Art. 173 Abs. 1 und 2, Art. 174 Abs. 2 StGB , Art. 13 BGFA

StGB BT

Der Beschwerdeführer wurde im Zusammenhang mit dem Kauf eines Katamarans wegen übler Nachrede gegen den Beschwerdegegner verurteilt. Er hatte die Äusserungen gegenüber seinem Anwalt gemacht sowie gegenüber zwei Geschäftspartnern. Der Anwalt schrieb nach dem Gespräch mit dem Beschwerdeführer in dessen Namen und auf dessen Rechnung einen Brief an den Beschwerdegegner, in dem er festhielt, dessen Verhalten könnte strafrechtlich relevant sein. Wie in einem in der gleichen Sache bereits ergangenen Entscheid (BGE 145 IV 462 = Pra 2020 Nr. 39) erkannt wurde, nimmt der Anwalt in der Regel die Stellung des Dritten gemäss Art. 173 Abs. 1 und Art. 174 Abs. 1 StGB ein. Es ist aber der Kontext zu beachten, in dem eine Äusserung gemacht wird. Das Gespräch zwischen Anwalt und Klient findet – analog zur politischen Debatte – in einem besonderen Rahmen statt. Es herrscht eine Atmosphäre des Vertrauens, in der sich der Klient frei und spontan äussern kann. Dem Anwalt ist bewusst, dass er dabei auch übertr [...]

Nelly Haldi | legalis brief StrR 20.12.2022