Unentgeltliche Rechtspflege und Forderungsbezifferung nach nStPO aus Opfersicht

Privatklägerschaft, StPO

Gemäss der voraussichtlich am 1.1.2024 in Kraft tretenden StPO-Revision (nStPO) kann dem Opfer auch für die Strafklägerschaft die unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden. Sie wird dem Opfer allerdings auch bei amtlicher Verteidigung des Beschuldigten nur bei Mittellosigkeit gewährt. Damit bleibt die Revision auf halbem Weg stehen. Zudem wird die Stellung der Privatklägerschaft mit weiteren Bestimmungen wie der Verpflichtung zur Neubeantragung der unentgeltlichen Rechtspflege vor zweiter Instanz und der frühen Forderungsbegründung und -bezifferung erschwert. Solche Bestimmungen verletzen die Waffengleichheit zwischen den Parteien (Privatklägerschaft und beschuldigter Person). Sie wirken zudem abschreckend auf die Geschädigten, was der staatlichen Aufgabe der Rechtsverfolgung zuwiderläuft. In der Folge sollen diese Änderungen der StPO im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Opfer erklärt und kritisch beleuchtet werden. Die wichtigen Änderungen im Strafbefehlsverfahren werden in einer sp [...]

Claudia Schaumann | legalis brief StrR 19.06.2023