Unentgeltliche Verbeiständung der Privatklage

Art. 136 StPO, Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 6 EMRK

Privatklägerschaft

Die Notwendigkeit der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft kann sich auch aus der mangelhaften Fallführung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde ergeben.  

Der Privatkläger A reichte am 27. Juli 2021 eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten B ein, weil B A in ungerechtfertigte Weise festgehalten und ihn mit Fäusten und Tritten traktiert habe. A machte geltend, durch den Vorfall Verletzungen davongetragen sowie einen Sachschaden erlitten zu haben. A konstituierte sich im Verfahren gegen B zudem als Zivil- und Strafkläger und stellte die Bezifferung seiner Zivilforderungen zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht. Am 10. Januar 2022 beantragte A zudem, dass ihm ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen sei. Die Staatsanwaltschaft wies das Begehren mit Verfügung vom 16. März 2022 ab. A gelangte in der Folge an die zweite Instanz, die seine Beschwerde abwies und ihm auch die unentgeltliche Rechtspflege für das zweitinstanzliche Verfahren verweigerte. Das Bundesger [...]

Anina Hofer | legalis brief StrR 17.08.2023