Ungenügende Auseinandersetzung mit Ausstandsbegehren
Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 56 StPO , Art. 58 StPO , Art. 59 StPO , Art. 30 Abs. 1 BV , ,
Rechtliches GehörAuch bei der Beurteilung eines Ausstandsbegehrens hat das beurteilende Gericht das rechtliche Gehör der Parteien zu wahren. Wird ein Ausstandsgrund nach Art. 56 Abs. 1 lit a oder f StPO geltend gemacht und verneint das betroffene Behördenmitglied die Befangenheit, so ist das beurteilende Gericht unter Umständen gehalten, den rechtserheblichen Sachverhalt mittels Beweiserhebungen zu erstellen.
Im Zusammenhang mit einer unbewilligten Demonstration in Basel Stadt vom 24. November 2018 («Basel nazifrei») wurden diverse Verfahren gegen beschuldigte Personen ans Strafgericht Basel-Stadt überwiesen. Die Verfahren wurden nicht vereinigt, sondern jeweils einzeln geführt. Am 26. September 2020 erschien in der «Basler Zeitung» ein Interview mit René Ernst, einem der amtierenden Strafgerichtspräsidenten, in dem er ein von ihm gesprochenes Urteil betreffend eine im Rahmen der Demonstration «Basel nazifrei» beschuldigte Person kommentierte. In einem Beitrag von « [...]
Anina Hofer | legalis brief StrR 17.01.2023